# Steuern für ausländische Freiberufler in Shanghai? Ein Leitfaden für Investoren aus der Praxis
Liebe Investoren, ich bin Lehrer Liu und seit über 26 Jahren in der Steuer- und Finanzberatung tätig – davon 12 Jahre bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft, wo ich mich auf die Betreuung ausländischer Unternehmen spezialisiert habe. In den letzten Jahren hat die Anzahl ausländischer Freiberufler, die in Shanghai tätig werden möchten, rasant zugenommen. Viele von Ihnen stehen vor der Frage: „Wie funktioniert das mit den Steuern eigentlich genau?“ Und ehrlich gesagt, das ist ein Thema, bei dem ich oft sehe, dass selbst erfahrene Investoren ins Straucheln geraten.
Shanghai ist zweifellos eines der attraktivsten Pflaster für internationale Fachkräfte. Die Stadt pulsiert, die Geschäftsmöglichkeiten sind vielfältig, und das Umfeld für Innovationen ist bemerkenswert. Aber – und das ist ein großes Aber – das Steuersystem für ausländische Freiberufler kann schnell zum Minenfeld werden, wenn man nicht genau Bescheid weiß. Einmal hatte ich einen Mandanten, nennen wir ihn Herrn Müller, einen deutschen IT-Berater, der dachte, er könne einfach sein Einkommen in China versteuern wie in Deutschland. Tja, das ging mächtig schief. Die chinesischen Steuerbehörden haben nämlich ihre ganz eigenen Regeln, und die sind nicht immer logisch, aber sie sind nun mal da.
In diesem Artikel möchte ich Ihnen einen detaillierten Einblick geben, der über die trockenen Gesetzestexte hinausgeht. Ich werde Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung berichten, wo die typischen Fallstricke lauern und wie man sie umgeht. Seien Sie versichert, ich halte mich nicht mit langweiligen Theorien auf, sondern zeige Ihnen die Praxis, wie sie wirklich ist. Also, lehnen Sie sich zurück, und lassen Sie uns gemeinsam in die Welt der Steuern für ausländische Freiberufler in Shanghai eintauchen.
## Die allgemeine Steuerpflicht – Ein Überblick
Wenn ein ausländischer Freiberufler in Shanghai arbeitet, stellt sich zunächst die grundlegende Frage: „Muss ich überhaupt Steuern in China zahlen.“ Die Antwort ist – Überraschung, Überraschung – ein klares Ja, aber mit vielen Nuancen. Das chinesische Steuerrecht unterscheidet bekanntlich zwischen ansässigen und nicht ansässigen Steuerpflichtigen. Für ausländische Freiberufler kommt es dabei auf die Aufenthaltsdauer und die Art der Tätigkeit an. Wer sich länger als 183 Tage im Jahr in China aufhält, gilt als steuerlich ansässig und muss sein weltweites Einkommen versteuern, nicht nur das in China erzielte.
Das klingt erstmal einfach, oder? Aber wehe, Sie denken, das sei das Ende der Geschichte. In einem Fall hatte ich einen französischen Architekten, der in Shanghai arbeitete, aber regelmäßig nach Singapur reiste. Die Steuerbehörden sahen das ganz anders als er. Nach langem Hin und Her stellte sich heraus, dass er tatsächlich als ansässig galt, weil seine Lebensmittelpunkte hier lagen. Das hatte dann ziemliche steuerliche Konsequenzen für ihn. Also, mein Rat: Unterschätzen Sie nicht die Definition der Ansässigkeit. Sie ist der Schlüssel zu allem Weitere, und ohne klare Linie kann das schnell teuer werden.
Was viele Investoren auch nicht bedenken: Die Steuerpflicht beginnt nicht erst, wenn man eine offizielle Arbeitserlaubnis hat. Sobald Sie tatsächlich in Shanghai arbeiten – auch nur für wenige Tage – entsteht meist eine Steuerpflicht. Das habe ich selbst bei einem chinesischen Unternehmen erlebt, das einen freiberuflichen Berater aus den USA für ein Projekt engagierte und dachte, man müsse nichts deklarieren. Falsch gedacht. Die Steuerprüfung kam, und es gab saftige Nachzahlungen. Also, Augen auf, schon bei der ersten Tätigkeit.
Und hier kommt noch ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Die Steuerpflicht kann auch dann bestehen, wenn die Vergütung ins Ausland überwiesen wird. Das chinesische Steuerrecht stellt auf die Quelle des Einkommens ab, nicht auf den Zahlungsort. Wenn Sie also in Shanghai arbeiten und Ihr Honorar auf ein deutsches Konto fließt, müssen Sie trotzdem chinesische Steuern zahlen. Das ist einer der häufigsten Fehler. Ich sage meinen Mandanten immer: „Steuern lassen sich nicht wegüberweisen.“ Und das ist auch gut so, denn die Behörden sind hier sehr wachsam.
## Der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Unternehmenssteuer
Für ausländische Freiberufler ist es essenziell, den Unterschied zwischen der Einkommensteuer für natürliche Personen und der Unternehmenssteuer zu verstehen. Als Freiberufler sind Sie in der Regel als Einzelunternehmer tätig, was bedeutet, dass Sie der Einkommensteuer unterliegen. Wenn Sie aber eine Gesellschaft gründen – zum Beispiel eine Representative Office oder eine Wholly Foreign Owned Enterprise – dann fällt Unternehmenssteuer an. Das klingt banal, aber die Praxis zeigt, dass viele hier den falschen Weg wählen.
Ich erinnere mich an einen jungen deutschen Entwickler, der mit seiner App-Idee nach Shanghai kam. Er hatte gehört, dass eine Firma gründen steuerlich vorteilhaft sei, also machte er das auch. Aber leider, er hatte nicht bedacht, dass er dann doppelt besteuert wird: Erst auf die Unternehmensgewinne, dann auf seine Ausschüttungen. Für einen Freiberufler mit schwankenden Einkünften war das finanziell ein Desaster. Hätte er als natürliche Person gearbeitet, wäre er mit der progressiven Einkommensteuer besser gefahren. Also, denken Sie genau nach, welche Rechtsform zu Ihrem Tätigkeitsprofil passt.
Ein weiterer Fall: Eine italienische Modedesignerin arbeitete in Shanghai und ließ sich ihr Honorar auf eine chinesische GmbH zahlen. Sie dachte, damit wäre alles geregelt. Aber die Steuerprüfung sah das anders. Die Behörden argumentierten, dass sie faktisch als Freiberuflerin tätig war und keine Angestellte der GmbH. Das führte zu einer Umqualifizierung und einer saftigen Nachzahlung. Der Unterschied liegt oft im Detail: Wer die Weisungsbefugnis hat, wer das Risiko trägt, wer die Arbeitsmittel stellt – all das beeinflusst die Steuerklassifizierung.
Und hier ein wichtiger Tipp aus der Praxis: Wenn Sie als Freiberufler tätig sind, achten Sie darauf, dass Sie Ihre Einkünfte klar nach Einkunftsarten trennen. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit unterliegen anderen Regeln als solche aus Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen. Ich habe schon erlebt, dass ein Berater sowohl Honorare aus Beratung als auch aus Lizenzgebühren hatte und beides zusammenwarf. Die Steuerbehörden rechneten dann neu auf, und es gab eine große Überraschung. Also, lieber einmal mehr zum Steuerberater gehen, als nachher zu viel zahlen.
## Steuerliche Ansässigkeit und Aufenthaltsdauer
Die Frage der steuerlichen Ansässigkeit ist für ausländische Freiberufler in Shanghai von zentraler Bedeutung. Nach chinesischem Steuerrecht gilt eine Person als ansässig, wenn sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in China aufhält. Das klingt simpel, aber die Praxis ist voller Tücken. Die 183 Tage zählen nämlich nicht pauschal, sondern werden genau nach Kalendertagen berechnet, inklusive An- und Abreisetag. Und wehe, Sie überschreiten diese Schwelle auch nur um einen Tag, dann sind Sie für das ganze Jahr ansässig.
Ich hatte einen Mandanten, einen schwedischen Ingenieur, der regelmäßig zwischen Shanghai und Stockholm pendelte. Er dachte, er könne die 183 Tage durch geschickte Planung immer unterschreiten. Aber die Steuerbehörden in Shanghai sind clever. Sie zählen nicht nur die physischen Aufenthaltstage, sondern auch Tage, an denen er von Shanghai aus gearbeitet hat, selbst wenn er sich technisch gesehen außerhalb befand. Das führte zu einer langwierigen Diskussion. Am Ende einigten wir uns auf eine moderate Nachzahlung, aber der Stress war enorm. Mein Rat: Planen Sie Ihre Reisen nicht auf den letzten Drücker, sondern lassen Sie sich professionell beraten.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Die steuerliche Ansässigkeit kann auch durch persönliche oder wirtschaftliche Beziehungen zu China begründet werden, selbst wenn die 183-Tage-Grenze nicht erreicht wird. Das nennt man den Mittelpunkt der Lebensinteressen. Wenn Ihre Familie in Shanghai wohnt, Ihr Geschäft hier stattfindet und Sie Ihren Lebensmittelpunkt hier haben, kann das Finanzamt Sie als ansässig betrachten, auch wenn Sie nur 150 Tage im Jahr hier sind. Das habe ich bei einem kanadischen Lehrer erlebt, der dachte, er sei nur Tourist. Falsch gedacht.
Zusätzlich gibt es eine Besonderheit für Freiberufler: Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einem chinesischen Unternehmen haben, aber Ihrer Tätigkeit tatsächlich freiberuflich nachgehen, kann das zu einer anderen Bewertung führen. Die Behörden schauen genau hin, ob Sie weisungsgebunden sind oder nicht. Einmal hatte ich einen Fall, wo ein freiberuflicher Grafikdesigner als Angestellter einer Agentur galt, weil er deren Equipment nutzte. Das führte dazu, dass die 183-Tage-Regel anders angewendet wurde. Also, passen Sie auf, wie Ihr Arbeitsverhältnis strukturiert ist.
## Abzugsfähige Betriebsausgaben im Blick
Ein Thema, das viele ausländische Freiberufler in Shanghai unterschätzen, sind die abzugsfähigen Betriebsausgaben. In Deutschland sind die Regeln relativ großzügig, aber in China ist das anders. Das chinesische Steuerrecht erlaubt nur bestimmte, klar definierte Ausgaben als Betriebsausgaben abzuziehen. Dazu gehören zum Beispiel Miete für das Büro, Reisekosten, bestimmte Fortbildungskosten und – ja, das ist wichtig – auch Kosten für die Anschaffung von Arbeitsmitteln. Aber aufgepasst: Privat genutzte Ausgaben sind meist nicht abzugsfähig.
Ein typischer Fehler: Ein Softwareentwickler aus Indien kaufte sich einen teuren Laptop in Shanghai und zog die vollen Kosten als Betriebsausgabe ab. Das Finanzamt lehnte das ab mit der Begründung, der Laptop sei auch privat genutzt worden. Wir mussten dann einen aufwendigen Nachweis über die berufliche Nutzung führen. Mein Tipp: Führen Sie ein detailliertes Fahrtenbuch? Nein, aber ein Nutzungsprotokoll für Geräte ist Gold wert. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Steuerprüfung.
Ein weiterer Punkt: Reisekosten. Wenn Sie als Freiberufler von Shanghai aus zu Kunden im Inland reisen, können Sie diese Kosten absetzen. Aber wehe, die Reise hat auch private Anteile. Die Behörden sind da pingelig. Ich erinnere mich an einen britischen Fotografen, der für ein Projekt nach Zhangjiajie reiste und dann noch ein paar Tage Urlaub machte. Er zog die gesamten Reisekosten ab – das ging schief. Am Ende musste er einen Teil zurückzahlen. Also, trennen Sie geschäftliche und private Reisen sauber, sonst wird es teuer.
Und hier noch ein Insider-Tipp: Verpflegungskosten in Shanghai sind oft ein Streitpunkt. Während man in Deutschland Pauschalbeträge absetzen kann, verlangt China Einzelnachweise. Ich rate meinen Mandanten, immer Belege aufzubewahren, auch wenn das manchmal lästig ist. Einmal hatte ein Kunde aus Australien fast keine Belege, und die Prüfer haben alles gestrichen. Das war ein herber Verlust. Also, lieber zu viele Belege als zu wenige – das ist mein Motto.
## Sozialversicherung und Doppelbesteuerung
Ein komplexes Thema, das viele ausländische Freiberufler in Shanghai beschäftigt, ist die Sozialversicherungspflicht. Grundsätzlich sind ausländische Freiberufler in China sozialversicherungspflichtig, wenn sie eine Arbeitserlaubnis haben. Das betrifft vor allem die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Aber es gibt Ausnahmen, abhängig von bilateralen Abkommen zwischen China und Ihrem Heimatland. Für Deutsche gibt es das deutsch-chinesische Sozialversicherungsabkommen, das eine Befreiung von der chinesischen Sozialversicherung ermöglicht – unter bestimmten Voraussetzungen.
Ich hatte einen Mandanten aus Frankreich, der dachte, er sei automatisch befreit. Weit gefehlt. Frankreich hat kein entsprechendes Abkommen mit China, also musste er einzahlen. Das war eine böse Überraschung, denn die Beiträge sind nicht gerade niedrig. Mein Rat: Prüfen Sie vor Ihrer Tätigkeit, ob Ihr Heimatland ein Abkommen mit China hat. Und falls ja, lassen Sie sich die Befreiung schriftlich bestätigen. Nur so vermeiden Sie doppelte Zahlungen.
Doppelbesteuerungsabkommen sind ein weiteres wichtiges Thema. China hat mit vielen Ländern Abkommen geschlossen, die verhindern sollen, dass Einkommen zweimal besteuert wird. Für Freiberufler ist besonders das Abkommen über die Besteuerung von selbständiger Arbeit relevant. Wenn Sie in Shanghai arbeiten, aber Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, kann das Abkommen dazu führen, dass Sie in China nur das Einkommen versteuern müssen, das tatsächlich hier erzielt wird. Aber Achtung: Die Regeln sind komplex, und die Behörden prüfen genau.
Ein typisches Problem: Ein Schweizer Berater arbeitete abwechselnd in Shanghai und Zürich. Er dachte, die Einkünfte seien immer im Wohnsitzland zu versteuern. Aber die chinesischen Behörden sahen das anders, weil der Ort der Tätigkeit in China lag. Nach langem Hickhack einigten wir uns auf eine Aufteilung. Das kostete viel Zeit und Geld. Also, lassen Sie sich von einem Experten beraten, der sowohl das chinesische als auch Ihr Heimatrecht kennt. Das spart am Ende bares Geld.
Und noch ein letzter Punkt: Wenn Sie in China Sozialversicherungsbeiträge zahlen, können Sie diese in Deutschland unter Umständen anrechnen lassen. Aber das ist nicht automatisch. Sie müssen aktiv werden und entsprechende Nachweise einreichen. Ich empfehle, sich von einem deutsch-chinesischen Steuerberater unterstützen zu lassen, der die Brücke zwischen beiden Systemen schlägt.
## Steuererklärung und Fristen – Die Praxis
Die Steuererklärung für ausländische Freiberufler in Shanghai ist ein Kapitel für sich. Anders als in Deutschland, wo die Finanzämter oft eine Fristverlängerung gewähren, sind die Fristen in China strikt. Die jährliche Einkommensteuererklärung muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres abgegeben werden. Und wehe, Sie vergessen das – dann drohen Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge. Ich habe schon erlebt, dass Kunden die Frist verpasst haben und dann mit saftigen Strafen konfrontiert waren.
Ein konkreter Fall: Ein italienischer Designer in Shanghai hatte seine Steuererklärung für 2022 erst im Mai 2023 eingereicht. Das Finanzamt verhängte einen Verspätungszuschlag in Höhe von 20% der Steuerschuld. Das war ein Schlag ins Kontor. Also, mein dringender Rat: Setzen Sie sich die Frist im Kalender rot an, oder noch besser, beauftragen Sie einen Steuerberater, der die Fristen im Blick hat. Denn glauben Sie mir, die chinesischen Behörden sind nicht verhandlungsbereit, wenn es um Fristen geht.
Die Steuererklärung selbst ist nicht trivial. Sie müssen alle Einkünfte angeben, auch die, die Sie ins Ausland überwiesen haben. Und Sie müssen detailliert darlegen, wie Sie Ihre Betriebsausgaben berechnet haben. Das ist viel Papierkram, aber es lohnt sich, sorgfältig zu sein. Ich rate meinen Mandanten, ein digitales Buchhaltungssystem zu nutzen, das automatisch die Belege erfasst. Das macht die Arbeit nicht nur einfacher, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlern bei der Steuerprüfung.
Ein weiteres Problem: Die chinesischen Steuerformulare sind nur auf Chinesisch verfügbar. Ich habe schon erlebt, dass ein Kunde aus den USA die Formulare falsch ausfüllte, weil er die Anweisungen nicht verstand. Das führte zu einem monatelangen Schriftwechsel mit der Steuerbehörde. Mein Tipp: Lassen Sie die Erklärung von einem zweisprachigen Steuerberater erstellen, der sowohl Chinesisch als auch Ihre Muttersprache beherrscht. Das ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, aber es spart am Ende Zeit und Nerven.
Und hier noch ein persönlicher Ratschlag aus meiner Erfahrung: Halten Sie immer eine Rückstellung für Steuern bereit. In China werden Steuern oft im Voraus geschätzt, und wenn Ihre tatsächlichen Einkünfte höher sind, müssen Sie nachzahlen. Ich empfehle, etwa 20-30% Ihres Einkommens für Steuern zurückzulegen. So vermeiden Sie böse Überraschungen zum Jahresende.
## Praktische Tipps aus dem Berateralltag
Nach all den trockenen Regeln möchte ich Ihnen nun einige praktische Tipps aus meiner langjährigen Beratungspraxis mitgeben. Erstens: Suchen Sie sich einen zuverlässigen Steuerberater, der sich auf ausländische Freiberufler spezialisiert hat. Das klingt banal, aber ich habe schon so viele Fälle erlebt, wo Mandanten dachten, sie könnten ihre Steuererklärung selbst machen, und dann scheiterten. Ein guter Berater spart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch massiv Stress.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein schwedischer UX-Designer in Shanghai hatte einen einfachen Steuerberater, der ihm sagte, alles sei in Ordnung. Aber bei einer Betriebsprüfung stellte sich heraus, dass viele Ausgaben nicht korrekt zugeordnet waren. Der Designer musste nicht nur nachzahlen, sondern auch noch eine saftige Strafe zahlen. Nachdem er dann zu mir kam, richteten wir alles neu ein, und seitdem läuft es rund. Mein Rat: Fragen Sie bei Kollegen nach Empfehlungen und prüfen Sie die Qualifikationen des Beraters genau.
Zweitens: Dokumentieren Sie alles schriftlich. In China ist der Nachweis das A und O. Sei es die Rechnung für den Laptop, der Mietvertrag für das Büro oder das Protokoll einer Geschäftsreise – bewahren Sie alles auf. Ich rate meinen Mandanten, ein digitales Archiv anzulegen, das nach Jahren sortiert ist. Das erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern ist auch bei einer Prüfung Gold wert. Einmal hatte ein Kunde einen USB-Stick mit allen Belegen, und die Prüferin war so zufrieden, dass die Prüfung in zwei Tagen durch war.
Drittens: Pflegen Sie gute Beziehungen zu Ihrem zuständigen Finanzamt. Klingt merkwürdig, aber es hilft. In China ist persönlicher Kontakt oft wichtiger als in Deutschland. Wenn Sie einmal in Verzug geraten, kann eine freundliche Nachfrage beim Sachbearbeiter manchmal Wunder wirken. Ich habe schon erlebt, dass ein Anruf beim Amt eine drohende Strafe abwenden konnte, weil der Beamte ein gewisses Verständnis für die Situation des Mandanten hatte. Also, seien Sie nicht zu distanziert, sondern zeigen Sie sich kooperativ.
Und viertens: Bilden Sie sich regelmäßig weiter. Die Steuergesetze in China ändern sich häufig, und was vor zwei Jahren galt, kann heute schon veraltet sein. Ich empfehle meinen Mandanten, an Fachseminaren teilzunehmen oder sich auf unseren Jiaxi-Newsletter zu abonnieren. So bleiben Sie auf dem Laufenden und vermeiden böse Überraschungen.
## Zusammenfassung und Ausblick
Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte dieses Artikels noch einmal zusammenfassen. Als ausländischer Freiberufler in Shanghai müssen Sie sich mit der allgemeinen Steuerpflicht auseinandersetzen, die von Ihrer Aufenthaltsdauer und der Art der Tätigkeit abhängt. Der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Unternehmenssteuer ist essenziell, und die steuerliche Ansässigkeit sowie die Aufenthaltsdauer spielen eine zentrale Rolle. Abzugsfähige Betriebsausgaben sind in China enger gefasst als in Deutschland, und Sozialversicherung sowie Doppelbesteuerung erfordern besondere Aufmerksamkeit. Die Steuererklärung und die Fristen sind strikt, und praktische Tipps wie eine gute Dokumentation und ein guter Berater sind Gold wert.
Mein Ziel in diesem Artikel war es, Ihnen einen realistischen Einblick zu geben, der über die trockenen Paragrafen hinausgeht. Ich habe Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung berichtet, wo die Fallstricke lauern und wie Sie sie umgehen können. Shanghai bietet großartige Chancen, aber der Steuerdschungel kann schnell undurchdringlich werden. Deshalb mein Appell: Investieren Sie in professionelle Beratung, und seien Sie proaktiv, wenn es um Ihre Steuerangelegenheiten geht. Das erspart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch viel Ärger.
In Zukunft wird die Steuerlandschaft für ausländische Freiberufler in Shanghai wahrscheinlich noch komplexer werden. Die chinesischen Behörden digitalisieren zunehmend, und der Datenaustausch mit anderen Ländern wird enger. Das bedeutet, dass Steuerhinterziehung immer schwieriger wird. Gleichzeitig bieten sich aber auch neue Chancen, zum Beispiel durch vereinfachte elektronische Verfahren. Ich persönlich bin optimistisch, dass sich die Transparenz verbessern wird, was letztlich allen Marktteilnehmern zugutekommt.
Abschließend möchte ich Sie ermutigen: Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn die Regeln zunächst kompliziert erscheinen. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist das Steuersystem in Shanghai durchaus beherrschbar. Denken Sie immer daran: Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Sorgfalt und der frühzeitigen Planung. Und wenn Sie einmal nicht weiterwissen, stehen Ihnen die Experten von Jiaxi zur Seite. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit in Shanghai!
## Einsichten der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung
Bei Jiaxi Steuer- und Finanzberatung haben wir über zwei Jahrzehnte Erfahrung mit ausländischen Freiberuflern in Shanghai gesammelt. Unser Team hat unzählige Fälle bearbeitet, von einfachen Steuererklärungen bis hin zu komplexen Gestaltungen mit internationalem Bezug. Wir haben gesehen, wie Mandanten an den Steuerregeln gescheitert sind, aber auch, wie sie durch kluge Planung Steuern sparen konnten. Unser Rat: Unterschätzen Sie nie die Bedeutung einer proaktiven Steuerstrategie. In Shanghai ist das Steuerrecht kein Hindernis, sondern ein Werkzeug, wenn man es richtig zu nutzen weiß. Wir bieten nicht nur Ihre Steuererklärung an, sondern auch eine umfassende Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Denn jeder Mandant ist einzigartig, und die Lösung muss zu ihm passen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, und wir helfen Ihnen, den Steuerdschungel in Shanghai zu meistern. – Lehrer Liu